Liebe Familien der Schule Am Weidedamm,
Seit dem 1. August ist die Schule Am Weidedamm eine Offene Ganztagsschule.
Was bedeutet „Offener Ganztag“?
Der Unterricht in einer Offenen Ganztagsschule findet für alle Kinder in der Zeit von 8 bis 13 Uhr statt.
Wenn Sie berufstätig sind und am Nachmittag Betreuungsbedarf haben, können Sie Ihr Kind für die Ganztagsschule anmelden. Dann endet der Nachmittag, je nach Bedarf, um 15 Uhr oder 16 Uhr.[
Verbindlich können die Eltern ihr Kind für ein Schuljahr im Offenen Ganztag anmelden und die Länge des Aufenthaltes festlegen. Im Zeitraum von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr erhalten alle Kinder ein Mittagessen, Lernzeit und Bewegungs- und Spielangebote. Am Freitag können Schülerinnen und Schüler auch schon ab 14.00 Uhr nach dem Mittagessen die Schule verlassen.
Für die Teilnahme an der Früh- und Spätbetreuung als auch an der Ferienbetreuung muss das Kind einen Platz im Offenen Ganztag haben.
Die Hausaufgaben werden weitestgehend in der Schule erledigt. Allerdings üben die SchülerInnen zu Hause weiterhin Lesen, Vokabeln, Gedichte und Einmaleins. Außerdem bereiten sie sich dort auch auf schriftliche Arbeiten vor.
Was kostet der offene Ganztag?
Der Besuch der offenen Ganztagsschule ist teilweise kostenpflichtig.
Kostenpflichtig sind:
- Frühbetreuung: 07.30 - 08.00 Uhr
- Spätbetreuung: 16.00 - 17.00 Uhr
- Mittagessen
- Ferienbetreuung: Der Betrag richtet sich nach Einkommen und Anzahl der Kinder.
Stundenraster im Offenen Ganztag
Frühbetreuung (kostenpflichtig)
07.00 - 08.00 Uhr
Unterricht
08.00 - 09.40 Uhr
Hofpause 09.40 - 10.00 Uhr
10.00 - 11.40 Uhr
Hofpause 11.40 - 12.10 Uhr
12.10 - 13.00 Uhr
Lernzeit, Bewegung und Angebote
13.00 - 16.00 Uhr
Die Eltern der Klassen 1-3 erhalten im Oktober 2025 das Anmeldeformular für das Schuljahr 2026/27. Die Eltern, deren Kinder im nächsten Jahr eingeschult werden, geben dieses Formular in dem Anmeldezeitraum für die Einschulung ab (04. bis 14. November 2025).
Alle Anmeldungen müssen bis spätestens 14.11.2025 der Schule vorliegen. Andernfalls kann Ihr Bedarf bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt werden.
Durch Ihre Anmeldung erhalten wir einen Überblick über den tatsächlichen Bedarf und können mit der senatorischen Behörde in die weitere Planung gehen. Die fristgerechte Abgabe des Anmeldeformulars ist keine Garantie dafür, dass wir Ihrem Kind einen Platz anbieten können. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigen, erfolgt die Aufnahme nach festgelegten Kriterien.
Im Februar erhalten Sie die Rückmeldung, ob Ihr Kind den beantragten Platz erhält.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gern im Sekretariat.